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Veranstaltungen & Vereinsmitteilungen
Diese Rubrik steht Vereinen und Organisationen zur einmaligen, unentgeltlichen Publikation von Anlässen zur Verfügung.
Eine Mitteilung wird in Kurzform/Agendaform publiziert und kann nur schriftlich (Brief, Fax, Mail) erfolgen.
Der Ort muss im Erscheinungsgebiet des «Amtlichen Anzeigers» sein. Kürzungen/Änderungen behält sich der Verlag ausdrücklich vor.
Annahmeschluss: Montag, 12 Uhr in der Erscheinungswoche. Korrespondenzen werden keine geführt.
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